Beitragsordnung
Beitragsordnung
"Distanzreiter Walldorf e.V."
i.Gr.
Die Mitgliederversammlung des Vereins Distanzreiter Walldorf e.V. hat am 18.11.2019 folgende Beitragsordnung beschlossen:
Beitragsordnung des Distanzreiter Walldorf e.V.
1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag.
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
2. Der Erstbeitrag kann bar, gegen Quittung gezahlt werden oder überwiesen werden. Die Folgebeiträge werden jeweils zum 15. Februar des Jahres eingezogen.
Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-‐Lastschriftmandat.
3. Der jährliche Beitrag beträgt:
€ 15,-
4. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Satzung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.